Allgemeine Geschäftsbedingungen
Switchr (Einzelunternehmen), Version 1.0
Gültigkeit
Stand: 6. Mai 2026
1. Wer wir sind und was wir tun
1.1 Switchr ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Kaiseraugst (Kanton AG), Schweiz (nachfolgend «Switchr»). Wir betreiben unter switchr.ch eine digitale Plattform, die den jährlichen Wechsel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) automatisiert abwickelt.
1.2 Switchr ist ein Technologieanbieter. Wir sind kein Versicherungsberater, kein Versicherungsvermittler nach VAG (SR 961.01) und nicht bei der FINMA registriert. Unsere Leistung besteht darin, auf Basis der von Ihnen definierten Präferenzen und einer erteilten Vollmacht den Wechsel technisch und administrativ durchzuführen.
1.3 Switchr arbeitet vollständig unabhängig. Wir erhalten von keinem Krankenversicherer Zahlungen, Provisionen, Vermittlungsentgelte oder sonstige geldwerte Leistungen. Unsere einzige Einnahmequelle ist die Servicevergütung unserer Kundinnen und Kunden.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Switchr und Personen, die unsere Plattform nutzen (nachfolgend «Sie» oder «Kundschaft»). Mit der Registrierung auf switchr.ch akzeptieren Sie diese AGB vollumfänglich.
2. So funktioniert der Service
2.1 Das Ziel von Switchr ist es : Einmal einrichten - dauerhaft optimiert sein. Nach der Einrichtung Ihres Profils läuft der jährliche Wechselprozess automatisch ab.
2.2 Beim Onboarding erfassen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Telefonnummer, AHV-Nummer) sowie Ihre Versicherungspräferenzen: gewünschte Franchise (300-2500 CHF), Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed oder «günstigstes verfügbares»), Unfalldeckung, allfällige Hausarzt- oder HMO-Angaben, sowie Versicherer, die Sie ausschliessen möchten. Ausserdem hinterlegen Sie Ihre IBAN, die ausschliesslich für allfällige Prämienrückerstattungen der Krankenkasse an Sie verwendet wird, Switchr veranlasst selbst keine Zahlungen auf Ihre IBAN.
2.3 Sobald das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Herbst die Prämien für das Folgejahr publiziert, analysiert Switchr den Markt automatisch anhand der offiziellen Daten vom Bund. Besteht ein Angebot, das Ihren Präferenzen entspricht und günstiger als Ihre aktuelle Prämie ist, lösen wir den Wechsel aus. Gibt es kein günstigeres Angebot, bleibt alles unverändert.
2.4 Haben Sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt und ist Ihre medizinische Anlaufstelle in beiden Modellen verfügbar, wechselt Switchr Sie automatisch in das insgesamt günstigere der beiden Optionen.
2.5 Für die Durchführung des Wechsels - Kündigung des bestehenden Vertrags und Neuanmeldung beim günstigsten Anbieter - benötigt Switchr eine rechtsgültige Vollmacht von Ihnen. Die Vollmacht wird mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar.
2.6 Switchr übermittelt ausschliesslich die Kündigung an Ihren bisherigen Versicherer und den Neuantrag an den günstigsten Anbieter. Inhaltliche Beratung zu Versicherungsmodellen erbringen wir nicht - die Wahl Ihrer Präferenzen liegt vollständig bei Ihnen. Bei der obligatorischen Grundversicherung besteht gesetzliche Aufnahmepflicht; für allfällige Zusatzversicherungen nach VVG gilt dies nicht, und deren Abschluss ist nicht Teil unseres Services.
2.7 Einzelne Versicherer nehmen trotz vorliegender Vollmacht gelegentlich direkt Kontakt mit Ihnen auf. Darauf haben wir keinen Einfluss; wir bitten Sie in diesem Fall, uns oder dem Versicherer die gewünschten Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
3. Vertrag, Laufzeit und Onboarding-Frist
3.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Switchr kommt zustande, sobald Ihre Registrierung abgeschlossen ist und Ihre erste Zahlung bei uns eingegangen ist. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
3.2 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird (siehe Ziffer 5).
3.3 Damit Switchr einen Wechsel auf den 1. Januar des Folgejahres sicherstellen kann, müssen Ihr Profil vollständig ausgefüllt und die Vollmacht erfolgreich unterzeichnet sein - und zwar spätestens bis zum 1. November des laufenden Jahres. Richten Sie Ihren Account nach diesem Datum ein, kann Switchr keinen Wechsel für das laufende Herbst-/Wechselfenster mehr garantieren.
3.4 Da der Switchr-Service eine individuell konfigurierte, digitale Dienstleistung ist und mit der Verarbeitung Ihrer Vollmacht und Präferenzen unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnt, besteht kein Rücktrittsrecht nach Zahlungseingang. Mit der Registrierung und Bezahlung bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie mit dem sofortigen Beginn der Leistungserbringung einverstanden sind.
4. Preis, Zahlung und Zahlungsverzug
4.1 Die Servicevergütung für Switchr beträgt CHF 29.95 pro Jahr. Eine allfällige Mehrwertsteuer ist im genannten Betrag enthalten, sofern diese gesetzlich geschuldet ist. Hinweis: Die Krankenkassenprämien selbst zahlen Sie weiterhin direkt an Ihre Kasse - die CHF 29.95 sind ausschliesslich das Entgelt für den Switchr-Service.
4.2 Die Zahlung wird jährlich automatisch über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Switchr speichert keine Kreditkarten- oder Kontodaten; diese liegen ausschliesslich bei Stripe. Bei erfolgreicher Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
4.3 Schlägt der automatische Einzug fehl, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit der Bitte, Ihr Zahlungsmittel zu aktualisieren. Während dieser Nachfrist bleibt Ihr Zugang zur Plattform aktiv, jedoch ohne Gewähr für die Durchführung eines Versicherungswechsels in dieser Periode. Wird das Zahlungsmittel nicht innerhalb der Nachfrist aktualisiert und kann die Vergütung weiterhin nicht eingezogen werden, endet das Vertragsverhältnis automatisch.
4.4 Mit dem Eingang der Zahlung ist die Servicevergütung grundsätzlich und unwiderruflich geschuldet. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen - unabhängig davon, ob Sie den Vertrag kurz nach Zahlung kündigen, unzufrieden sind, kein günstigeres Angebot gefunden wurde oder Sie den Service nicht aktiv genutzt haben. Eine Rückerstattung erfolgt ausschliesslich in zwei klar definierten Ausnahmefällen: (i) wenn die Vollmacht trotz zumutbarer Wiederholungsversuche technisch nicht erstellt werden kann (Ziffer 6.2), oder (ii) wenn Switchr nachweislich einen eigenen technischen Fehler verursacht hat, der die Leistungserbringung vollständig verunmöglicht hat. Fehler, die auf unvollständige oder veraltete Angaben der Kundschaft zurückzuführen sind, begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
5. Kündigung und Vollmachtswiderruf
5.1 Sie können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Vollmacht erlischt mit Zugang Ihrer Kündigung bei Switchr. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet (siehe Ziffer 4.4).
5.2 Möchten Sie sicherstellen, dass Switchr für das Folgejahr keinen Wechsel mehr durchführt, muss Ihre Kündigung spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres bei uns eingehen. Geht die Kündigung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November ein, kann es sein, dass der Wechselprozess für das Folgejahr bereits gestartet wurde und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
5.3 Der Widerruf Ihrer Vollmacht gilt gleichzeitig als Kündigung des Vertrags. Es gelten dieselben Fristen wie in Ziffer 5.2.
5.4 Kündigungen reichen Sie über Ihren Account auf switchr.ch ein.
5.5 Auch Switchr kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, wissentlich falschen Angaben oder schwerwiegenden Verstössen gegen diese AGB.
6. Technische Voraussetzungen
6.1 Für die Nutzung von Switchr benötigen Sie eine stabile Internetverbindung und ein kompatibles Endgerät. Für die Erstellung der digitalen Vollmacht müssen Sie den Identifikationsprozess bei DeepSign (via DeepID App) durchlaufen und dabei die Nutzungsbedingungen von DeepSign akzeptieren.
6.2 Gelingt die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur trotz Wiederholungsversuchen und Unterstützung durch den Switchr-Support endgültig nicht, endet der Vertrag automatisch. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die bereits geleistete Zahlung vollständig zurück.
7. Ihre Pflichten
7.1 Sie verpflichten sich, bei der Registrierung und im laufenden Betrieb vollständige und korrekte Angaben zu machen - insbesondere zu AHV-Nummer, aktuellem Versicherer, Wohnsitz und Versicherungsparametern. Switchr handelt ausschliesslich auf Basis Ihrer Eingaben.
7.2 Änderungen, die für den Wechselprozess relevant sind, müssen Sie umgehend in Ihrem Account aktualisieren - insbesondere bei Umzug, Namensänderung oder neuem Zahlungsmittel. Bei Namens- oder Wohnsitzänderung kann die Vollmacht neu ausgestellt werden müssen; dabei entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
7.3 Ein Versicherungswechsel ist gesetzlich ausgeschlossen, solange beim bisherigen Versicherer offene Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten ausstehend sind (Art. 64a Abs. 6 KVG). Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Voraussetzung zu erfüllen.
7.4 Solange Ihr Switchr-Service aktiv ist, verpflichten Sie sich, keine eigenständigen Kündigungen oder Neuanmeldungen bei Ihrer obligatorischen Grundversicherung vorzunehmen. Handeln Sie eigenmächtig und entstehen dabei Probleme, ein fehlgeschlagener Wechsel oder administrativer Mehraufwand bei einem Versicherer, trägt Switchr dafür keinerlei Verantwortung. Die Servicevergütung bleibt in jedem Fall geschuldet.
7.5 Sie sind eigenverantwortlich dafür, dass gegenüber Ihrem bisherigen Krankenversicherer keine offenen Beträge bestehen - weder ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen noch Betreibungskosten. Bestehen solche Rückstände, ist ein Kassenwechsel gesetzlich ausgeschlossen (Art. 64a Abs. 6 KVG), und Switchr kann den Service für Sie in diesem Jahr nicht erbringen. Die Servicevergütung bleibt dennoch geschuldet, da die Prüfleistung erbracht wurde. Switchr haftet nicht für verpasste Wechsel, die auf Zahlungsrückstände bei Ihrem bisherigen Versicherer zurückzuführen sind.
8. Haftung
8.1 Switchr haftet nur für Schäden, die nachweislich auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln von Switchr zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen wird jede Haftung ausgeschlossen.
8.2 Switchr haftet nicht für Schäden oder ausgebliebene Einsparungen, die auf Ihr eigenes Handeln oder Unterlassen zurückzuführen sind. Dies umfasst insbesondere: falsche oder unvollständige Angaben bei der Registrierung (z.B. falsche AHV-Nummer, falscher aktueller Versicherer), nicht aktualisierte Daten nach einem Umzug oder einer Namensänderung, selbst vorgenommene Kündigungen oder Neuanmeldungen während aktiver Switchr-Nutzung, den Ausschluss eines Versicherers durch Sie, der das günstigste Angebot darstellt, sowie Zahlungsrückstände gegenüber dem bisherigen Versicherer. In all diesen Fällen bleibt die Servicevergütung vollständig geschuldet.
8.3 Für Ereignisse höherer Gewalt - darunter Systemausfälle bei Drittanbietern, Behördenanordnungen, Naturereignisse oder Cyberangriffe auf fremde Infrastruktur - übernimmt Switchr keine Haftung. Wir informieren Sie in solchen Fällen so schnell wie möglich.
8.4 Switchr optimiert ausschliesslich Ihre obligatorische Grundversicherung nach KVG. Wenn Sie beim bisherigen Versicherer zusätzlich eine Zusatzversicherung nach VVG abgeschlossen haben, beachten Sie: Ein Wechsel der Grundversicherung kann dazu führen, dass bestehende Kombi-Rabatte oder Vorzugskonditionen auf Ihre Zusatzversicherung entfallen. Switchr weist auf dieses Risiko hin, kann es jedoch nicht im Voraus prüfen oder quantifizieren, da Zusatzversicherungskonditionen nicht öffentlich zugänglich sind. Die Entscheidung, ob ein Wechsel unter Berücksichtigung allfälliger Rabattverluste dennoch vorteilhaft ist, liegt ausschliesslich bei Ihnen. Switchr übernimmt keine Haftung für entfallende Kombi-Rabatte oder sonstige Nachteile bei Zusatzversicherungen.
9. Datenschutz und Kontolöschung
9.1 Der Umgang mit Ihren Personendaten richtet sich nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1) sowie unserer Datenschutzerklärung, die unter switchr.ch/datenschutz abrufbar ist.
9.2 Wenn Sie Ihr Konto löschen, werden alle Ihre Profil- und Identifikationsdaten (Name, Adresse, AHV-Nummer, IBAN, Versicherungsdaten) sofort und unwiderruflich gelöscht sowie Ihr Login deaktiviert. Transaktionsdaten (Wechselaufträge, Rechnungshistorie, Aboverläufe) werden aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach OR und MWSTG während zehn Jahren in vollständig anonymisierter Form aufbewahrt - ohne jeglichen Rückschluss auf Ihre Person.
10. Änderungen dieser AGB
10.1 Switchr kann diese AGB jederzeit anpassen, etwa bei Änderungen des Geschäftsmodells, der Rechtsform oder des anwendbaren Rechts. Wesentliche Änderungen teilen wir Ihnen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Wenn Sie der Änderung nicht widersprechen, gilt sie als akzeptiert. Auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin.
10.2 Widersprechen Sie einer Änderung, haben Sie das Recht zur sofortigen Kündigung. Eine allfällige anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen wird im Einzelfall geprüft.
11. Verschiedenes
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.2 Diese AGB sowie alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Rheinfelden (Kanton Aargau), soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.